Kompetenzen übersetzen
Wir machen sichtbar, was du aus Beruf, Ausbildung und Leben mitbringst – auch Fähigkeiten, die bislang nicht in einer Stellenbezeichnung standen.
AVGS-gefördertes Online-Jobcoaching
Du bist arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht und fragst dich, wie es beruflich weitergehen kann? Wir suchen nicht möglichst schnell irgendeinen Job. Wir entwickeln eine realistische Zielrolle, die zu deinen Kompetenzen, deiner Lebenssituation und zur Arbeitswelt von morgen passt.
Vielleicht stehst du gerade hier
Mein Ansatz
Ein guter Lebenslauf hilft wenig, wenn das berufliche Ziel nicht zu dir passt. Deshalb beginnt mein Jobcoaching nicht mit Standardanschreiben, sondern mit einem klaren Blick auf dich und deine Möglichkeiten.
Wir machen sichtbar, was du aus Beruf, Ausbildung und Leben mitbringst – auch Fähigkeiten, die bislang nicht in einer Stellenbezeichnung standen.
Wir klären Aufgaben, Arbeitsbedingungen und Verantwortlichkeiten, die zu deinen Stärken, Bedürfnissen und deiner Lebenssituation passen.
Wir betrachten Arbeitsmarkt, Digitalisierung und KI: Was verändert sich, welche Kompetenzen bleiben wertvoll und wo lohnt gezielte Entwicklung?
Wir gleichen mögliche Zielrollen mit Arbeitgeberanforderungen, Einstiegschancen und sinnvollen Qualifizierungswegen ab.
So arbeiten wir
Was belastet dich, was soll sich verändern und welche Rahmenbedingungen sind für dich wichtig?
Welche fachlichen und übertragbaren Kompetenzen bringst du bereits mit?
Welche Tätigkeitsfelder passen zu dir und eröffnen realistische Perspektiven – auch im Quereinstieg?
Wie verändern KI, Digitalisierung und Arbeitsmarkt die Aufgaben und Anforderungen dieser Rollen?
Welche Qualifizierung ist tatsächlich sinnvoll und welche Schritte bringen dich deinem Ziel näher?
Erst jetzt entwickeln wir deine Positionierung, Bewerbungsstrategie und nächsten konkreten Schritte.
Förderung über AVGS
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann ein individuelles Jobcoaching fördern. Ob du einen AVGS erhältst und ob die konkrete Maßnahme bewilligt wird, entscheidet deine zuständige Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter nach Prüfung deiner Situation.
Insbesondere für Arbeitslose, Arbeitssuchende und Menschen, deren Arbeitslosigkeit droht – sofern das Coaching die berufliche Eingliederung unterstützt. Ein automatischer Anspruch besteht beim Coaching nicht.
Ich führe geförderte Coachings im Rahmen meiner Zusammenarbeit mit kooperierenden AZAV-zertifizierten Bildungsträgern durch. Ich selbst bin nicht der AZAV-zertifizierte Maßnahmeträger. Welcher Träger und welche zugelassene Maßnahme infrage kommen, wird für deine Situation konkret geprüft.
Ein AVGS ist die schriftliche Zusicherung der zuständigen Stelle, die Kosten einer passenden Maßnahme zu übernehmen. Vor Beginn müssen Gutschein, zugelassene Maßnahme, Online-Durchführung und Verfügbarkeit zusammenpassen und mit dem Bildungsträger abgestimmt sein.
Eine Kontaktaufnahme mit mir ist keine Förderzusage. Ich kann weder die Ausstellung eines AVGS noch die Bewilligung einer bestimmten Maßnahme garantieren. Maßgeblich sind die Prüfung und Entscheidung der zuständigen Stelle sowie die konkrete Zulassung beim kooperierenden Bildungsträger.
Deine Coachin
Als Wirtschaftspsychologin, systemische Coachin und Job- und Karrierecoachin verbinde ich persönliche Orientierung mit Erfahrung aus Recruiting und Bildungsberatung.
Ich sehe nicht nur deinen Lebenslauf. Mich interessiert, welche Erfahrungen dich geprägt haben, was du heute brauchst und welche berufliche Richtung realistisch zu dir passt.
Mehr über mich und meinen Weg →Häufige Fragen
Nein. Wir können zunächst unverbindlich klären, ob das Coaching zu deinem Anliegen passen könnte. Die Entscheidung über Gutschein und Förderung trifft anschließend ausschließlich die zuständige Stelle.
Nein. Bewerbungen können Teil der späteren Umsetzung sein. Zuerst entwickeln wir jedoch eine passende und realistische Zielrolle und prüfen ihre Chancen sowie Zukunftsfähigkeit.
Ja, mein Coaching findet ausschließlich online statt. Ob die Online-Durchführung im Rahmen deiner konkreten Förderung zugelassen und bewilligt werden kann, wird vor Beginn mit dem Bildungsträger und der zuständigen Stelle geprüft.
Nein. Ein Coaching-AVGS ist keine automatische Leistung. Die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet anhand deiner individuellen Situation.
Der erste Schritt darf leicht sein
Schreib mir kurz, wo du gerade stehst. Für den ersten Kontakt brauchst du weder fertige Unterlagen noch einen bewilligten Gutschein.
AVGS-Jobcoaching unverbindlich anfragen ↗Ausschließlich Online-Coaching · deutschlandweit.
Der Erstkontakt ist kostenlos und unverbindlich. Bitte sende zunächst keine Gesundheitsdaten oder vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail.